Knapp die Hälfte aller Bezieher hatten die österreichische Staatsbürgerschaft und 35 Prozent der Mindestsicherungsbezieher hatten einen Status als Asylberechtigte beziehungsweise sind subsidiär Schutzberechtigte.
Viele Flüchtlinge wissen, dass die vorgetragenen Fluchtgründe in der Regel nicht ausreichen, um ein dauerhaftes Bleiberecht als Asylberechtigter oder als anerkannter Flüchtling zu bekommen.
Auf die Abschreckungswirkung von Abschiebungen Nicht-Asylberechtigter als Instrument der Beeinflussung der Zahl Flüchtender könne nicht verzichtet werden.
Die verpflichtende gemeinnützige Arbeit von subsidiär Schutzberechtigten, Asylberechtigten und Asylwerbern mit guten Anerkennungschancen wurde im Integrationsjahrgesetz geregelt und wird als „Arbeitstrainings, die im Interesse des Gemeinwohls liegen“ bezeichnet.