Knapp die Hälfte aller Bezieher hatten die österreichische Staatsbürgerschaft und 35 Prozent der Mindestsicherungsbezieher hatten einen Status als Asylberechtigte beziehungsweise sind subsidiär Schutzberechtigte.
Nicht am Arbeitsmarkt vermittelbare Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden zur Teilnahme und Mitwirkung im Integrationsjahr verpflichtet, soweit nicht berücksichtigungswürdige Gründe nachgewiesen werden.