Betriebsräte haben inzwischen Erfahrung mit der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen einschließlich moderner Arbeitszeitmodelle und können dabei auch auf externe Beratung zurückgreifen.
Letzteres ist meist deshalb problematisch, weil im gewerblichen Verkehrsbereich das Lohnniveau niedriger, die sozialen Leistungen geringer und die Arbeitszeitregelungen ungünstiger sind als im Werkverkehr.
Dazu gehören Unterschiede in Bezahlung, Qualifikation und Arbeitszeitregelung, da für die Beschäftigten weiterhin die Tarifverträge und beamtenrechtlichen Vorschriften sowie Dienstvereinbarungen des jeweiligen Anstellungsträgers gelten.