Sie umfasst Entscheidungen zum materiellen Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsverfassungsrecht, Verfahrensrecht und Entscheidungen zu Sondergesetzen, wie etwa dem Heimarbeitsgesetz.
Darunter beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Kostenwesen/Kalkulation, Bewertungsgrundsätze, Marketing und Vertrieb, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Manteltarifvertrag.
Die Benennung der Sozialpartner, die auf dem dritten Weg Arbeitsrecht gestalten (Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts, Tarifentwicklung), ist nicht einheitlich.