Der Arzt bescheinigt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den letzten Besuch in der Praxis, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ggf.
Es können darunter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztbriefe, Atteste, Blutalkoholgutachten, Impfscheine, Krankenscheine, Therapie- und Laborbefunde oder medizinische Gutachten verstanden werden.
Auch nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums sind Arbeitnehmer zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet.
Der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von der Rechtsprechung ein hoher Beweiswert im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung zuerkannt.
Nach dem dritten Kalendertag (Wochenende mit eingerechnet) Kranksein muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.