Die Regelung der 'Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt' wurde mit dem Rentenreformgesetz '92 () eingeführt und ist in  SGB VI normiert.
In der Frühphase der englischen Industrialisierung bestand die Auffassung, dass zwischen Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt eine negative Korrelation bestehe.
Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen und der Art der Arbeit entsprechend der Strafvollzugsvergütungsordnung in fünf Stufen gewährt.
Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird.
Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungspflicht zu berechnen wären.