Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber unabhängig vom Anspruch des Arbeitnehmers auf die Arbeitnehmersparzulage (also auch an Mitarbeiter über den Einkommensgrenzen) gezahlt.
Die Zahlungen des Staates gehen entweder direkt an die privaten Haushalte (z. B. Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage) oder indirekt über die Unternehmen.
Einspruch gegen fehlerhafte Einkommensteuerbescheide ein, stellen Anträge (z. B. auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld oder Arbeitnehmersparzulage), beraten in steuerlichen Angelegenheiten und führen den Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung.