Die Landesregierung war die erste Instanz für den schriftsässigen Adel und war Appellationsinstanz gegenüber Urteilen der Hofgerichte, Konsistorien und örtlichen Gerichte.
Diese Institution diente als oberste Appellationsinstanz wegen der fürstlichen Gerichtsgewalt, die im Herrschaftsbereich des Kurfürsten anstelle der kaiserlichen Reichsgerichte (insbesondere des ab 1495 eingerichteten Reichskammergerichts) gegründet wurde.
Die Reichsfürsten mussten schon die Tatsache, dass es überhaupt eine Appellationsinstanz jenseits ihrer Zuständigkeit gab, als Einschränkung ihrer Souveränität verstehen.