Des Weiteren ist ein Recht zur Annahmeverweigerung durch den Postbevollmächtigten anzunehmen (da kein Empfänger, Zustellbevollmächtigter oder Ersatzempfänger).
Zum Tätigkeitsfeld des Empfangsspediteurs gehört ebenfalls die Abwicklung der Meldungen über eine etwaige Annahmeverweigerung, dies geht von der Meldung der Annahmeverweigerung an den Versandspediteur bis zur evtl.