Darunter sind aggressive Handlungen zu verstehen, in denen völkerrechtswidrige Ziele mittels wirtschaftlicher Erpressung, ideologischer Diversion und Einschüchterung sowie durch Anmaßung von Rechtsbefugnissen angestrebt werden.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden im Jahr 1933 die ersten Wandbilder als „jüdisch-bolschewistische“ Anmaßung oder als „entartet“ angeprangert.