Ausnahmsweise genügt auch eine nur mündliche Stellungnahme im Anhörungstermin welche die gleiche Anforderungen beinhaltet und eine Meinung des Verfahrensbeistandes darstellt.
Zum Anhörungstermin dort brachte er den Bankdirektor, der seinerzeit an den Kaufverhandlungen teilgenommen hatte, als glaubwürdigen Zeugen und den notariell bestätigten Kaufvertrag mit.
In den Folgemonaten gingen 86 Anregungen und 18 Stellungnahmen ein; sechs von ihnen waren Gegenstand eines Anhörungstermins der Kommission des Planungs- und Bauausschusses.