Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann festgesetzt werden, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten (StPO), wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (StPO) beschlossen oder einen Strafbefehl (StPO) gegen ihn erlassen hat.
Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und hat der Angeschuldigte zu diesem Zeitpunkt keinen Verteidiger, ist ihm außerdem ein Pflichtverteidiger zu bestellen (Abs.