Für Rechtssachen, bei welchen Eingeborene als Beklagte oder Angeschuldigte beteiligt sind, sollte auf gleichem Weg ein Gerichtshof im Schutzgebiet bestimmt werden.
Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten (StPO), wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (StPO) beschlossen oder einen Strafbefehl (StPO) gegen ihn erlassen hat.
Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und hat der Angeschuldigte zu diesem Zeitpunkt keinen Verteidiger, ist ihm außerdem ein Pflichtverteidiger zu bestellen (Abs.