Bei einer solchen Aufforderung zur Angebotsabgabe an einen unbestimmten Personenkreis beabsichtigt der Antragende aufgrund möglicher Schadensersatzansprüche keinen Rechtsbindungswillen.
Häufig unterstützt werden Funktionen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen über die Bereitstellung von Vergabeunterlagen, die Bieterkommunikation bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe.