Die Erfindungen unterlagen noch nicht einmal den Einschränkungen von sonstigen freien Erfindungen wie der Anzeige- und Anbietungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Es galt eine Anbietungspflicht, nach der ausländische Wertpapiere, Devisen und Edelmetalle staatlichen Zentralbanken zum Ankauf gemeldet werden mussten.