In der Ausbildung von Polizisten ist die Ausrichtung an einer demokratischen Berufsethik von großer Wichtigkeit; insbesondere um gesellschaftlich problematische Phänomene wie Korruption und Amtsdelikte zu verhindern.
Die in der kirchlichen Vermögensverwaltung tätigen Beamten wurden wegen dieser Staatsaufsicht lange Zeit als auch staatliche Beamte verstanden, was vor allem für das Strafrecht (Amtsdelikte) Bedeutung hatte.
Zum Subjekt der Straftat gehören die allgemeinen Merkmale des Täters, wie z. B. die Strafmündigkeit und die Schuldfähigkeit, sowie die besonderen Merkmale, wie z. B. den Beamtenstatus bei den Amtsdelikten.