Diese „Ämter“ nahmen administrative Obliegenheiten der unteren Verwaltung wahr und wurden von Amtmännern bzw. Amtsbürgermeistern geführt, für deren Ernennung die jeweiligen Regierungen zuständig waren.
Der Hofschreiber und der Amtmann hatten die Abgaben an die Herrschaften einzutreiben, die Streitigkeiten zwischen Herrenleuten und Dienstnehmern zu schlichten und geringe Vergehen zu bestrafen.