Nach 45-jähriger Dienstzeit als Beamter, erfolgte 2009 der Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit mit abschließender Versetzung in den Ruhestand 2012.
Die Altersteilzeit wird auch ohne Förderung der Bundesanstalt für Arbeit fortgeführt, die Beschäftigten bringen 0,4 % der Entgelterhöhung 2009 zur Finanzierung ein.
Zum anderen muss anlässlich des Übergangs in die Altersteilzeit ein arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer oder ein Ausgebildeter versicherungspflichtig beschäftigt werden.
Voraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit ist zum einen die Aufstockung des Regelarbeitsentgeltes für die Altersteilzeit und der Rentenversicherungsbeiträge (s. o.).
Des Weiteren sind Familienteilzeit, Kinderbonuszeit und Altersteilzeit Elemente einer lebensphasenorientierten Arbeitsgestaltung, die sich auf jeweils eine bestimmte Lebensphase oder Lebenssituation beziehen.
Bei der Altersteilzeit wurden die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt (bis maximal 90 % der Beitragsbemessungsgrenze), so dass mehr Rentenansprüche erworben wurden, als es dem prozentualen Anteil entspräche.