Bei Verdacht auf Drogenkonsum, insbesondere während einer Verkehrskontrolle, kann die Polizei den Anfangsverdacht mittels eines Alkoholtests respektive Drogenwischtests verifizieren.
Mit der gleichen Härte ist man gegen alkoholisierte Autofahrer vorgegangen: 1688 Autofahrer wurden angehalten und einem Alkoholtest unterzogen; bei 160 wurden erhöhte Alkoholwerte ermittelt.
Die typische Vorgehensweise erfolgt bei Alkohol mittels eines Atemtests mit Alkoholtest-Geräten und mittels eines Drogenwischtest unter Abnahme einer Speichel- oder Schweißprobe zur Feststellung einer Reihe anderer Drogen.