Für die Abstammungsgutachten werden im Regelfall keine codierenden Abschnitte untersucht, nur die Bereiche zwischen den Genen werden analysiert (Repetitive DNA).
Auch ein privater Vaterschaftstest ist möglich (ein Abstammungsgutachten mit DNA-Analyse), sofern beim minderjährigen Kind die Mutter die schriftliche Zustimmung zum Test gibt.
Scheinbare Väter von Kuckuckskindern können mutmaßlich leibliche Väter zur Vaterschaftsfeststellung durch Abstammungsgutachten zwingen und den gezahlten Unterhalt von diesen einklagen.
Anwendungsgebiete sind u. a. Täter- und Opferidentifikationen, die Erstellung von Abstammungsgutachten, die Lebensmittel- und Trinkwasserüberwachung sowie der Schutz vor biologischen Kampfstoffen.