Das Folterhemd (auch Marterkittel oder Peinkleid) war ein Kleidungsstück, das der angeklagten Person vor Beginn des peinlichen Verhörs, also der Folter, übergestreift wurde.
Sie habe zwar die Sturmhaube übergestreift und zu ihrer Gitarre gegriffen, sei aber dann bereits aus der Kirche entfernt worden und nicht zum „Singen und Springen“ gekommen.