Wird eine Überziehung dennoch geduldet, sind die Kreditinstitute berechtigt, einen höheren Zins als den für Inanspruchnahmen innerhalb des Limits zu berechnen, den so genannten Überziehungszins.
Die Banken haben auf diese Rechtsprechung durch Verzicht auf die Angabe des Buchsaldos oder durch Verzicht auf Berechnung von Überziehungszinsen reagiert.
Da Überziehungen durch die Überziehungszinsen verhältnismäßig hohe Kapitalkosten verursachen, haben Kreditinstitute dem Kreditnehmer kostengünstigere Finanzprodukte anzubieten.
Vorhandene Überziehungen lösen einen meist deutlich über dem Sollzins liegenden Überziehungszins aus, dessen Höhe sich nach Umfang und/oder Dauer der Überziehung richten kann.