Überzeugungstätern auf der katholischen Seite erfüllte dies mit Freude, bei okzitanischen Dichtern und Chronisten aber rief es Entsetzen, Bitterkeit und Trauer hervor.
In diesem Zusammenhang wurde er von einem Strafgericht 1932 als „Überzeugungstäter“ wegen „literarischen Landes- und Hochverrats“ zu neun Monaten Festungshaft verurteilt.
Da das Gericht Heim als Überzeugungstäter mit honorigen und selbstlosen Grundmotiven ansah und er bestrebt war, Todesopfer zu vermeiden, fiel das Strafmaß verhältnismäßig milde aus.