Zu korrupten Handlungen gehören auch – allerdings nicht in strafrechtlicher Hinsicht – jene Stellenbesetzungen in Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen, die unter parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgen: Ämterpatronage, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Klientelismus.
Nach 1945 wurde die Konzeption des Beamtentums weiter aufgeweicht: Der Funktionsvorbehalt fiel weg, parteipolitische Aktivität und Ämterpatronage gefährden die Neutralität, das Leistungsprinzip wurde durch das Laufbahnprinzip durchbrochen.
Auch bei der Besetzung der Botschaftsposten sind vor allem innen- oder parteipolitische Verdienste wichtig, was als mehrfach anhand von Ämterpatronage kritisiert wurde und wird.
Aufgrund dessen wird u. a. Ämterpatronage als ein zentrales und in der Öffentlichkeit umstrittenes und insgesamt schädliches Herrschaftsinstrument angesehen.
Letztgenannte betrachteten sich eher als Verwalter und nicht als Anführer des Krieges, während sich die Admiralität durch Ämterpatronage wieder auf Sollstärke zu bringen versuchte.