Das Ergebnis der Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen ist durch alle zweckdienlichen Beweismittel (Niederschriften, Personenblätter, Protokolle, Kopien von Dokumenten und Unterlagen, Fotos usw.) festzuhalten und zu sichern.
Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest.
Die Einsatzleitung ihrerseits errichtet einen vorgeschobenen Kommandoposten in unmittelbarer Nähe des Tatorts oder an anderer zweckdienlicher Stelle, oft unter Zuhilfenahme bereits dafür eingerichteter Einsatzfahrzeuge.