Erst 1989 wurde es in die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung aufgenommen und in den folgenden Jahren auch die Deklarationspflichten für die Produzenten reduziert.
Zur chemischen Konservierung nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind Benzoesäure und Sorbinsäure zugelassen, die auch kombiniert angewendet werden können.
Es wird auch als Zusatzstoff von Kunst- und Klebstoffen, als Zwischenprodukt zur Herstellung anderer chemischer Verbindungen und als Stabilisator für Polymere eingesetzt.