Zwar durften nach 1905 Frauen ihre eigenen Ersparnisse verwalten und bei Gericht als Zeuginnen auftreten, doch waren die Fortschritte in Richtung auf eine Gleichstellung gering.
Diese Beschuldigung wurde nicht ernst genommen und nie vor Gericht gebracht, sondern schadete der Glaubwürdigkeit der Zeugin derart, dass sie zum Ende der Hexenjagd führte.
Im ersten der sieben Ravensbrück-Prozesse sagten Zeuginnen übereinstimmend aus, dass er die Frauen bei sogenannten Untersuchungen misshandelte und beschimpfte.