Umgekehrt kann aber gegen einen Wiederholungstäter wegen eines Ladendiebstahls durchaus eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter.
Des Weiteren wurde von ihr ein zusätzliches Gesetz vorgeschlagen, welches Richter zur Verhängung von Höchststrafen für Wiederholungstäter verpflichtet.
Andererseits ist so die erforderliche härtere Bestrafung von Wiederholungstätern nicht sichergestellt und beinhaltet eine Bagatellisierung des Unrechts.