Er wurde aufgrund von Ermittlungen wegen Schmiergeldzahlungen, welche die Brennerautobahn betrafen, der Hehlerei für schuldig befunden und zu einem Jahr Haft verurteilt.
Letztlich wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wovon dieser aber bereits 19 Monate in Untersuchungshaft verbüßt hatte.