Eine Gesellschaft, die eine solche Stigmatisierung Erwerbsloser systematisch in Kauf nehme, verstoße gegen die Menschenwürde und gegen das Grundrecht auf Arbeit.
Gegen die Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge sei massiv verstoßen worden, die Landeszentrale hätte diese Leistungen teilweise um bis zu 30 Prozent günstiger erhalten können.
Domkapitel und Ritterschaft erkannten die Entscheidung des Kaisers nicht an, weil sie ohne Beteiligung des Reichstages zustande kam und daher gegen die Reichsverfassung verstoße.
Die Kaufhauskette „Panda“ verstieß gegen das Verbot und stellte weibliche Kassiererinnen ein, die entgegen der gängigen Art nicht nur weibliche, sondern auch männliche Kunden bedienten.