Ist einem Staat völkerrechtswidriges Verhalten zurechenbar und ist dieses Verhalten nicht gerechtfertigt gewesen, so ist dieser Staat für das Verhalten völkerrechtlich verantwortlich.
Dennoch kann nicht verschwiegen werden, das von Aufseß Teil eines völkerrechtswidrigen Besatzungsregimes war, das auf den Inseln auch Zwangsarbeiter unter menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigte.
Zudem ist die Norm in solchen Fällen nicht anwendbar, in denen die Änderungen völkerrechtswidrig durch die geltendmachende Vertragspartei herbeigeführt wurden.
Repressalien sind selbst völkerrechtswidrige Maßnahmen, die nur dann zulässig sind, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht, dem Unrecht eines anderen entgegenzutreten.