Erst im Jahre 1998 wurden durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege auch die Urteile der Standgerichte pauschal aufgehoben.
Daher wurde er vielfach so verstanden, „dass damals ‚Recht‘ gesprochen worden sei“ und in einem Unrechtsstaat gefällte formal korrekte Urteile auch in einem Rechtsstaat weiter gälten.
Der Selbstkritik des Regisseurs schließt sich die englischsprachige Kritik häufig an, während die Urteile in der deutschsprachigen Kritik freundlicher ausfallen.
Daher schloss er sich der skeptischen Philosophie des Arkesilaos an, die wegen der Unbegreiflichkeit der Wirklichkeit zum Verzicht auf Urteile aufrief.