Erstens sind die dortigen Arten oft tolerabel gegenüber natürliche Störungen wie Vulkanismus oder Überschwemmungen, aber weniger gegenüber anthropogenen Einflüssen im Zuge von Brandrodung und Weidewirtschaft.
Die Anwendung des zweiten Gerechtigkeitsgrundsatzes findet nun auch auf die intergenerative Verteilung Anwendung, was bedeutet, dass Ungleichheiten nur dann tolerabel sind, wenn dadurch die Schlechtestgestellten einen Vorteil erlangen.