Solche Taten gelten generell als extremistisch, können aber je nach objektiven Tatumständen und subjektiven Tatmotiven in mehrere Statistiken eingeordnet werden.
Indizien sind mindestens Beweisanzeichen, die auf die Straftat, den Täter, auf einzelne Tathandlungen, das Tatmotiv, das Tatobjekt oder andere beweiserhebliche Sachverhalte hinweisen.
Einige davon waren seit den 1990er Jahren Thema parlamentarischer Anfragen, wurden aber wegen angenommener anderer Tatmotive nicht in die Bundesstatistik aufgenommen.