Grund seien die Verschärfungen beim Familiennachzug bei subsidiärem Schutz, die sich, anders als ursprünglich vereinbart, nun auch auf unbegleitete Minderjährige erstrecken sollten.
Gelingt dies nicht, kann subsidiär einem erwachsenen Familienmitglied, einem erwachsenen Mitbewohner oder einem Postempfangsbevollmächtigten zugestellt werden (Ersatzzustellung an Ersatzempfänger).
Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück.