Eine wichtige Ausnahme vom staatsanwaltschaftlichen Antragsrecht im Ermittlungsverfahren besteht aber dann, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft abgegeben, wo sie mit einem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen versehen wird.
Weil sie offenbar Zugang zu geheimen Behördenunterlagen gehabt hatten, wurden sie in der Folge das Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen.