Die fixe Besoldung der Beamten löste sukzessive die Abhängigkeit von Sporteln ab, was für den Bürger die Verwaltungsvorgänge beschleunigte und verbilligte.
Aus den Einkünften des Kammerguts (Lehen, Pacht, Sporteln) bestritten die Landesherren sowohl die Kosten ihrer Hofhaltung als auch die Landesverwaltung.