Die SchOffzAusbV schreibt den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung an einer Seefahrtschule bzw. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Nautik/Seeverkehr bzw. des Schiffsbetriebs und ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Bis 1995 wurden an den traditionellen Seefahrtschulen die kleinen (zwei Semester) und mittleren (vier Semester) Patente erworben, an den Hochschulen die großen Patente (sechs Semester).