Nach bestandenem Test erfolgt eine sechsmonatige Grundausbildung, in der die Auszubildenden auf Zugriffe, Observationen, und Personen- und Objektschutz vorbereitet werden.
Beim allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und beim besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gibt es eine sechsmonatige Wartezeit.