Nur die Menschenwürde ist nach herrschender Ansicht als Höchstwert der Verfassung gänzlich „unantastbar“ und damit das einzig schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.
Denn ein Bürger dürfe nicht „schrankenlos einer Normsetzungsgewalt ausgeliefert [sein], die ihm gegenüber weder staatlich noch mitgliedschaftlich legitimiert ist“.