Zwischen den beiden Widerlagern, bei den Streckenkilometern 101,183 (im Süden) und 102,195 (im Norden), beschreibt die Trasse in nördlicher Richtung eine Rechtskurve.
Die Besatzung erhielt von der Flugüberwachung die Anweisung, eine Rechtskurve zu fliegen und einen Anflug nach Sichtflugregeln auf Landebahn 09 durchzuführen.