Bestand die subjektiv angenommene Notwehrlage objektiv nicht, so kann in bestimmten Fällen Putativnotwehr vorliegen, die dann die Bestrafung wegen eines vorsätzlichen Delikts ausschließt.
Unter Umständen reicht schon ein ausgestreckter Finger in der Tasche eines Kleidungsstücks, um in einem sensiblen Umfeld zu Gegenmaßnahmen im Rahmen der Putativnotwehr zu führen.