Im Übrigen sind Rechtsanwälte seit der Abschaffung des Lokalisierungsgebotes im Jahr 2007 vom ersten Tag ihrer Zulassung an bundesweit vor jedem Gericht postulationsfähig.
Besteht Anwaltszwang, also z. B. vor dem Landgericht und Gerichten des höheren Rechtszuges, kann nur eine weisungsungebundene externe postulationsfähige Person (z. B. ein Rechtsanwalt) ohne Arbeitsverhältnis für die Einrichtung auftreten.
Die Containersignatur darf dann allerdings nicht von einer Kanzleikraft gesetzt werden, sondern muss von der postulationsfähigen Person, in der Regel dem Rechtsanwalt, ausgeführt werden.
Die Schriftsätze müssen bestimmten formalen Anforderungen genügen und können in der Regel nur von einem bei dem betreffenden Gericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingereicht werden.