Die nächsten 100 Jahre waren geprägt von einem ständigen Wechsel der religiösen Lehren, je nachdem, ob der jeweilige Pfalzgraf gerade Lutheraner oder Calvinist war.
In der Karolingerzeit stieg der Pfalzgraf am Königs- oder Kaiserhof zur höchsten Instanz für weltliche Angelegenheiten auf und erhielt insbesondere den Vorsitz im Pfalzgericht.
Die Aufnahmegebühr war von der Entscheidung bei der Aufnahme abhängig, ob man die finanziellen und protokollarischen Vorrechte als päpstlicher Pfalzgraf nutzen wolle oder nicht.