Paragraf 12 legt fest, dass ein Parlament anstatt der Gemeindeversammlung eingeführt werden kann und dass es alle vier Jahre im Proporzverfahren gewählt werden muss.
Etwa zwei Drittel der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes wurden weitgehend unverändert aus dem früheren Ausländergesetz übernommen, geändert hat sich oft nur die Ziffer des jeweiligen Paragrafen.
Damals beschloss der Stadtrat zu Großenhain eine sogenannte Sparkassendeputation, die in 20 Paragrafen allgemeine Vorschriften für Kassengeschäfte beinhaltet.
Laut Paragraf 13 ist es Mitgliedern des Rundfunk- und des Verwaltungsrats nicht erlaubt, über ihre Amtspflichten hinaus Geschäfte mit dem Sender zu machen.