Dessen Gehalt an 240 Pu (schlechter spaltbar und zugleich relativ stark spontan spaltend) würde beim Kanonenprinzip zu einer Frühzündung und somit zu einem Verpuffen führen.
Es unterlag daher wegen der benötigten dicken Abschirmung und starken Neutronenstrahlung sowie seiner kürzeren Halbwertszeit (18,1 Jahre) dem 238 Pu mit 87,7 Jahren Halbwertszeit.
Die hochradioaktiven flüssigen Rückstände, die bei der Aufbereitung der abgebrannten Uranbrennstäbe zur Gewinnung des spaltbaren 239 Pu angefallen waren, wurden in großen Tanks gelagert.
Bei nachträglich durchgeführten Luft- und Wassermessungen konnte kein 238 Pu festgestellt werden: Der Behälter hielt dem Aufprall offensichtlich stand.