Der Schulanfänger erreicht die ihm gemäße Mobilitätskompetenz, wenn er sich als fähig erweist, seinen Schulweg und die wohnhausnahen Ortsveränderungen als selbstständiger Fußgänger sicher zu bewältigen.
Zudem ist eine mögliche zwischenzeitliche Ortsveränderung (Versegelung) zu berücksichtigen – diese kann je nach Bedingungen relativ genau abgeschätzt (gegisst) werden, bringt aber eine zusätzliche Ungenauigkeit ein.
Die Beförderung umfasst nicht nur die Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme, Ablieferung sowie zeitweilige Aufenthalte, die im Verlauf dessen stattfinden.