In allen deutschen Bundesländern sowie bei der Bundesregierung wird diese Software auf Seiten der teilnehmenden Gerichte etc. eingesetzt; bundesweit können Verfahrensbeteiligte (z. B. Unternehmen, Rechtsanwälte und Notare) damit Nachrichten übermitteln.
Im Wege der Online-Einsicht (www.handelsregister.de) dürfen registrierte Unternehmen, Notare und sonstige registrierte Benutzer die jeweils aktuelle Gesellschafterliste gegen Entgelt abrufen, also ansehen, speichern und ausdrucken.
Während alle Bewertungsvorschriften grundsätzlich für Gerichte und Notare gleichermaßen gelten, wurden die Geschäftswertvorschriften entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben für Gerichte und Notare getrennt geregelt.
1935 gehörten ihm etwa 70.000 Mitglieder an, darunter 16.348 Richter und Staatsanwälte, 14.575 Rechtspfleger, 11.774 Jungjuristen, 1.145 Wirtschaftsjuristen, 10.385 Verwaltungsjuristen, 9.886 Rechtsanwälte, 5.828 Notare und Rechtsanwaltsnotare sowie 409 Hochschullehrer.