Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien – 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016.
Oft sind ein nationales Umweltministerium oder nationale Landwirtschaftsministerien mit nachgeordneten Strukturen zuständig; teilweise werden die Aufgaben wissenschaftlichen Stiftungen oder ähnlichen Organisationen übertragen.