Sonderfälle kennt zudem das Arbeitsrecht: Die Rechtsprechung unterscheidet dort im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit noch zwischen mittlerer Fahrlässigkeit und leichtester Fahrlässigkeit.
Innerhalb der zonal geprägten Wälder „mittlerer“ Standorte gibt es eine Vielzahl überlagernder Standortfaktoren, die die Ausprägung von azonalen Waldgesellschaften begünstigen.